Weitere Entscheidung unten: OLG München, 25.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 160/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8538
OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 160/91 (https://dejure.org/1992,8538)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.1992 - 2 U 160/91 (https://dejure.org/1992,8538)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 1992 - 2 U 160/91 (https://dejure.org/1992,8538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wandlungsanspruch bei schriftlicher Mängelanzeige; Wirksamkeit der Vereinbarung einer schriftlichen Mängelanzeige; Angemessenheit einer Nachbesserungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist eine angemessene Nachbesserungsfrist? (IBR 1993, 154)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 23.04.2015 - 9 S 255/14

    Zur Frage der angemessenen Frist für die Nachbesserung beim Vertrag über

    Sie braucht jedoch nicht so lang zu sein, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung, z.B. der Beschaffung von Gattungssachen, zu beginnen (Alpmann in: jurisPK-BGB, 7.Auflage, § 323, Rn. 24).Geht es um Funktionsmängel einer Küche, soll eine Frist von 1 Woche angemessen sein (OLG Köln, 2 U 160/91, bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7564
OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91 (https://dejure.org/1992,7564)
OLG München, Entscheidung vom 25.02.1992 - 18 U 2296/91 (https://dejure.org/1992,7564)
OLG München, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 18 U 2296/91 (https://dejure.org/1992,7564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 20 O 3246/89
  • OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
    Infolge der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zustellen; besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn die Untreue nur mit bedingten, Vorsatz oder nicht eigennützig begangen wird (vgl. BGH NJW 1975, 1234 f.; 90, 1512; 83, 461; 90, 3219).
  • BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
    Infolge der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zustellen; besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn die Untreue nur mit bedingten, Vorsatz oder nicht eigennützig begangen wird (vgl. BGH NJW 1975, 1234 f.; 90, 1512; 83, 461; 90, 3219).
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
    In einem solchen Falle entfällt der Vorsatz (vgl. BGHSt 3, 23 f.; BGH 5 StR 3913/60 vom 04.10.1960).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
    Infolge der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zustellen; besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn die Untreue nur mit bedingten, Vorsatz oder nicht eigennützig begangen wird (vgl. BGH NJW 1975, 1234 f.; 90, 1512; 83, 461; 90, 3219).
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