Rechtsprechung
OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 160/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wandlungsanspruch bei schriftlicher Mängelanzeige; Wirksamkeit der Vereinbarung einer schriftlichen Mängelanzeige; Angemessenheit einer Nachbesserungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was ist eine angemessene Nachbesserungsfrist? (IBR 1993, 154)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 27.09.1991 - 3 O 231/91
- OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 160/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 20.05.1987 - 2 U 170/86
Abschluss eines Kaufvertrages über einen Neuwagen; Gewährleistungsregelungen in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Wuppertal, 23.04.2015 - 9 S 255/14
Zur Frage der angemessenen Frist für die Nachbesserung beim Vertrag über …
Sie braucht jedoch nicht so lang zu sein, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung, z.B. der Beschaffung von Gattungssachen, zu beginnen (…Alpmann in: jurisPK-BGB, 7.Auflage, § 323, Rn. 24).Geht es um Funktionsmängel einer Küche, soll eine Frist von 1 Woche angemessen sein (OLG Köln, 2 U 160/91, bei juris).
Rechtsprechung
OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Schadensersatz bei unerlaubter Handlung - Untreue
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 20 O 3246/89
- OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74
Zurückverweisung
Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
Infolge der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zustellen; besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn die Untreue nur mit bedingten, Vorsatz oder nicht eigennützig begangen wird (vgl. BGH NJW 1975, 1234 f.; 90, 1512; 83, 461; 90, 3219). - BGH, 11.11.1982 - 4 StR 406/82
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen Rechtsanwalt - …
Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
Infolge der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zustellen; besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn die Untreue nur mit bedingten, Vorsatz oder nicht eigennützig begangen wird (vgl. BGH NJW 1975, 1234 f.; 90, 1512; 83, 461; 90, 3219). - BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
In einem solchen Falle entfällt der Vorsatz (vgl. BGHSt 3, 23 f.; BGH 5 StR 3913/60 vom 04.10.1960). - BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89
Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei …
Auszug aus OLG München, 25.02.1992 - 18 U 2296/91
Infolge der weiten Fassung des äußeren Tatbestandes des § 266 StGB sind an den Vorsatz strenge Anforderungen zustellen; besonders strenge Maßstäbe sind anzulegen, wenn die Untreue nur mit bedingten, Vorsatz oder nicht eigennützig begangen wird (vgl. BGH NJW 1975, 1234 f.; 90, 1512; 83, 461; 90, 3219).